EU beschließt die Speicherpflicht für Fingerabdrücke

EU beschließt die Speicherpflicht für Fingerabdrücke

Für alle Bürger in der EU gilt jetzt eine Speicherpflicht für Fingerabdrücke in den Personalausweisen. Die einzelnen Länder dürfen von ihren Bürgern zwei Fingerabdrücke nehmen und sie auf einem RFID-Chip speichern. 269 Abgeordnete haben sich gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke ausgesprochen, aber 335 Stimmen waren für die umstrittene Speicherpflicht für Fingerabdrücke. Die Speicherung soll „die Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern erhöhen“. Jetzt ist es amtlich, dass in allen Ausweisen, die der Bürger neu ausstellen lässt, zwei digitale Fingerabdrücke sein müssen.

Zum Schutz der Bürger


Die Speicherpflicht für Fingerabdrücke dient der Sicherheit der Bürger, so die EU. Unter anderem können jetzt die Polizei, der Zoll, die Meldebehörden und auch die Steuerfahndung auf die biometrischen Daten zugreifen. In Deutschland mussten bislang alle, die einen neuen Personalausweis beantragt haben, nur ein biometrisches Gesichtsbild machen lassen. Dieses Bild, haben die Meldebehörden, wie das Einwohnermeldeamt, als biometrisches Merkmal auf einem RFID-Chip gespeichert. Die zwei Fingerabdrücke waren bisher eine freiwillige Sache, anders als beim Reisepass.

Sicher verwahrt?

Dass alle Referenzdaten, über die die Meldebehörden verfügen, sicher verwahrt sind, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Außerdem ist gesetzlich bestimmt, dass die Daten spätestens 90 Tage, nachdem die Behörde den Ausweis ausgestellt hat, wieder gelöscht werden. Das sieht jetzt jedoch anders aus. Das EU-Parlament beschloss nicht nur die Speicherpflicht für Fingerabdrücke beschlossen, es gibt auch einen zusätzlichen Eintrag zu Artikel 10. Dieser besagt, dass die Mitgliedsstaaten der EU die biometrischen Informationen auch an andere weitergeben dürfen. Wer das genau ist, bleibt unklar, fest steht nur, dass die Weiterreichung der Daten nichts mit der Identitätsüberprüfung zu tun hat. Für Bürgerrechtler ist das eine Art Freibrief, um die sensiblen Daten der Bürger in einem zentralen Informationssystem speichern zu können.

Wie sehen die neuen Ausweise aus?

Die neuen Ausweise mit der Speicherpflicht für Fingerabdrücke haben das Aussehen und Format einer Kreditkarte. Die EU-Flagge ist darauf zu sehen und es gibt eine maschinenlesbare Zone. Alle Ausweise, die keine Speicherpflicht für Fingerabdrücke haben, sind in spätestens zehn Jahren nicht mehr gültig. Für alle Senioren, die älter als 70 Jahren sind, gibt es eine längere Übergangsfrist. Auch die Ausweise für Kinder bekommen eine Speicherpflicht für Fingerabdrücke, sind jedoch weniger als fünf Jahre gültig. Die neuen Vorgaben treten erst in zwei Jahren in Kraft. Ganz formell muss noch der Ministerrat zustimmen, aber das dürfte kein Problem sein. Als die neue Richtlinie bekannt wurde, riefen viele Bürgerrechtler zu mehr oder weniger legalen Protestaktionen auf. Abzuraten ist, den neuen Ausweis in die Mikrowelle zu legen. Das zerstört zwar den RFID-Chip samt der gesammelten Daten, ist jedoch verboten. Wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen, denn der Ausweis ist Eigentum des Bundes.

Fazit

Im Mai finden die Wahlen zum Europaparlament statt und die EU macht nicht eben einen guten Eindruck. Viele fürchten sich davor, zu einem „gläsernen“ Bürger zu werden, sie lehnen die Pläne der EU ab. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger in den Mitgliedsstaaten bei der Wahl votieren. Viele sehen ein Erstarken der rechten Parteien. Fest steht aber, dass mit Aktionen wie der Speicherpflicht für Fingerabdrücke das Vertrauen der Bürger in die EU nicht verstärkt wird.

Beitragsbild: @ depositphotos.com / stadtratte

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Tommy Weber

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